Produktmerkmale
Produktbeschreibung
Set: 4 Blinker
- mit E-Prüfzeichen
- für vorn und hinten, rund
- Gehäuse: schwarz
- Blinkerkappe: orange
- Durchmesser: ca. 75mm
- Blinkerkappe wird von hinten geschraubt
- mit Klemmschelle, Schraube und Mutter
- 2 Paar im Original Karton
- Herstellerartikelnummer: 8580.23/1 + 8580.23
- Simsonnummer: 390590 + 390570 + 90465
- mit Blinkeraufnahme 10mm
- 2 Blinkleuchtenträger vorn (links + rechts)
- 1 Blinkleuchtenträger hinten
- verzinkte Ausführung
- Durchmesser: 10mm
- wird mit Leuchtmittel geliefert
- Kugellampe 12V, 21W
- Sockel: BA15s
- Markenlampe von GLÜWO
In diesem Set sind folgende Komponenten enthalten:
1x 10065929 MZA Set: 2 Blinker vorn, rund in Schwarz mit orangenem Glas - Simson S50, S51, S70, SR50, SR80, MZ ETZ, TS
1x 10065928 MZA Set: 2 Blinker hinten, rund in Schwarz mit orangenem Glas - Simson S50, S51, S70, SR50, SR80, MZ ETZ, TS
1x 10000945 MZA Set: Blinkleuchtenträger vorn und hinten, verzinkt, Ø10mm - Simson S50, S51, S70
4x 10059942 GLÜWO Kugellampe 12V 21W BA15s von GLÜWO
Passendes Zubehör
Hinweise
E-Prüfzeichen vorhanden:
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StVZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.